FAQ – Häufige Fragen zum Thema Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) in Österreich
- Muss ich in Österreich sozial versichert sein, um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen?
Nein, jede Frau darf das Angebot in Österreich nützen, insbesonders gilt das für Bürgerinnen der EU. In diesem Fall sind auch etwaige Kosten für Laborunteruntersuchungen oder andere ärztliche Hilfe gedeckt. Das gilt nicht für Bürgerinnen anderer Länder.
Allerdings sind solche Leistungen sehr selten nötig. Und wenn, dann fast immer nach Einnahme der zweiten Tabletten. Zu diesem Zeitpunkt sind die betroffenen Frauen wieder in ihrer heimatlichen Umgebung, wo sie auch normalerweise versichert sind. - Wie lange ist ein Schwangerschaftsabbruch in Österreich legal möglich?
In der sogenannten Fristenlösung ist geregelt, dass der Schwangerschaftsabbruch unter Strafe steht mit Ausnahme der ersten zwölf Wochen – daher kommt der Name.
Weil aber eine Schwangerschaft in den meisten Fällen ca. 14 Tage später eintritt, bedeutet das, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 14. Woche in Österreich legal ist. - Welche Dokumente brauche ich für einen Schwangerschaftsabbruch?
Für einen Schwangerschaftsabbruch sind keine besonderen Dokumente erforderlich. - Muss ich für einen Schwangerschaftsabbruch in Österreich wohnen bzw. gemeldet sein?
Nein, das ist nicht nötig. Es kommt häufiger vor als manch eine denken mag. So gibt es Länder in unserer unmittelbaren Nachbarschaft, in denen Abtreibungen illegal sind oder zumindest die medikamentöse Methode nicht zugelassen ist. Andere weiter weg gelegene Länder betrachten sexuelle Beziehung außerhalb der Ehe als nicht gesetzmäßig. Betroffene Frauen reisen daher oft zu diesem Zweck an. - Besteht Beratungspflicht vor einem Schwangerschaftsabbruch?
Beratungspflicht besteht in Österreich keine. Allerdings kann jede Frau Beratung bekommen, wenn sie das möchte (siehe auch unsere Philosophie). - Muss die Schwangerschaft im Ultraschall erkennbar sein, um einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen?
Nein, das ist nicht zwingend nötig. Allerdings muss sich die betroffene Frau des geringen Risikos einer Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter z.B. einer Eileiterschwangerschaft bewusst sein. Das Risiko liegt bei 1-2 Prozent. - Gibt es bei einem Schwangerschaftsabbruch / einer Abtreibung Risiken?
Eine medizinische Behandlung ohne jedes Risiko gibt es nicht. Allerdings sind beide Methoden des Abbruchs sehr risikoarm.
Schmerzen treten nach der Einnahme von Mifegyne relativ häufig auf, können aber mit Schmerzmittel gut behandelt werden.
Eine Aufnahme in ein Krankenhaus ist nahezu nie nötig. - Kann ich nach einem Schwangerschaftsabbruch noch schwanger werden oder werde ich dadurch unfruchtbar?
Selbstverständlich können Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch wieder schwanger werden. Allerdings gibt es dafür keine Garantie. Das gilt aber auch für Frauen, die nicht abgetrieben haben. - Warum kostet eine Abtreibung so viel?
Die relativ hohen Kosten für eine Abtreibung haben 2 Gründe.
Der erste Grund liegt darin, dass die nötigen Medikamente teuer sind. Besonders gilt das für Mifegyne® (Mifepriston).
Der zweite liegt darin, dass ich mich um ständige Erreichbarkeit bemühe. Meine 24/7 Erreichbarkeit möchte ich gerne honoriert haben. - Warum zahlt die Krankenkasse einen Abbruch nicht?
Krankenkassen betrachten einen Schwangerschaftsabbruch als keine Heilbehandlung.
Ich glaube, dass dieser Ansatz prinzipiell falsch ist, weil es sehr gute wissenschaftliche Daten gibt, dass ein niederschwelliger Zugang – und dazu gehören auch Kosten – eine sehr gute vorbeugende Wirkung z.B. im Hinblick auf Depressionen in der Zukunft bedeutet. - Ist die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors unbedingt nötig? Wie schaut das mit der sogenannten Rhesusimpfung aus?
Eine sehr gute und wichtige Frage. Es ist gar nicht lange her, dass Frauen mit negativem Rhesusfaktor nach einer Abtreibung immer gegen eine Rhesussensibilisierung geimpft worden sind. Mittlerweil weiß man, dass das in den allermeisten Fällen unnötig war. Es gibt wissenschaftliche Studien, die eine Rhesussensibilisierung vor der 12. Schwangerschaftswoche ausschließen. Um auf der sicheren Seite zu sein, haben sich jetzt Experten darauf geeinigt, dass vor der 10. Woche definitiv nicht mehr geimpft wird. Bei medikamentösen Abbrüchen ist das daher absolut sicher nicht nötig.
